Der Pilger drückt an dem Miqāt die Niya (Absicht) aus, nur die ‘Umra
durchzuführen. Wenn seine ‘Umra beendet ist, verlässt er den Ihrām
(Weihezustand). In Makka tritt er wieder in den Ihrām ein und zieht
erneut das Ihrām-Gewand an, um den Hadsch durchzuführen. “Tamatt‘u”
heiβt es, denn alle Verbote werden nach der ‘Umra aufgehoben. Der Pilger
kann bis zum 8. Dsul-Hidscha alle Genüsse auskosten, die ihm seine
Religion erlaubt (z.B.:Kleidung, Parfüm, Frau …….. usw)
Der Plan rechts am Bildschirm zeigt den Verlauf des “Hadsch Tamatt‘u”
Ritus für Ritus.
Allāh, erhaben sei Er, sagte im Heiligen Qurā‛n:
“Ja, das erste Haus, für
die Menschen errichtet, war bestimmt das in Bakka, gesegnet und als
Rechtleitung für die Welten. In Ihm sind klar beweisende Zeichen, die
Stätte Ibrāhīms, und wer es betreten hat, ist sicher, und um Allāhs
willen obliegt den Menschen das Wallfahren zum Hause, wer einen Weg dazu
finden kann, und wer den Glauben verweigert hat, so ist Allāh reich ohne
die Welten.” (Qurā‛n 96-97)
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Ihrām am Miqāt