Gutes Benehmen bei der Rückreise des Pilgers und M‘utamir:
Es ist Sunna, dass man an jeder Anhöhe “ Allāhu Akbar” dreimal spricht
und dann sagt: (Wir kehren zurück, reumütig, anbetend, uns
niederwerfend und Allāh dankend! Er hat sein Versprechen gehalten, Er
ist seinen gehorsamen Dienern beigestanden und Er allein hat die
feindlichen Parteien niedergeschlagen).
Der Pilger soll seine Familie benachrichtigen, wann er nach Hause
zurückkommt und sie nicht durch seine Ankunft überraschen, denn das
ist nicht erlaubt.
Ist er in der Nähe von seinem Wohnort, sagt er: (O Allāh, gib mir das
Gute von dieser Stadt und von ihren Bewohnern! Lass mich das
Allerbeste von dieser Stadt bekommen!
Ich suche bei Dir Zuflucht, bewahre mich vor dem Übel dieser Stadt und
dem ihrer Bewohner und rette mich vor der übelsten Gefahr darin!
O Allāh gib mir hier eine Wohnstätte und versorge mich mit ihren
geernten Früchten! Bewahre mich vor ihren Krankheiten! Lass ihre
Bewohner mich lieben und lass mich die Frommen von ihnen lieben!).
Ist er angekommen, geht er zuerst in die Moschee und betet zwei Rak‘āt
aber nicht in den makrūh - Zeiten. Dann betritt er sein Haus, betet
noch zwei Rak‘āt und dankt Allāh, dem Erhabenen, dafür, dass Er ihm
die Pilgerfahrt ermöglicht hat.
Diejenigen, die dem Pilger gratulieren, sollen zu ihm sagen: “Allāh
möge Ihren Hadsch angenommen haben und dich für deine Ausgaben
entschädigen!”
Er erwidert: “Allāh möge Ihnen und mir vergeben!”
Der Pilger soll sich nach seiner Rückkehr besser benehmen als
vorher. Das ist ein Zeichen, dass sein Hadsch angenommen wurde. Seine
guten Taten sollen auch mehr als vorher sein.