Hadsch der menstruierenden Frau und der Wöchnerin:
- Bei Menstruation oder Blutung nach Geburt sind alle Riten des
Hadsch oder der ‘Umra erlaubt und durchzuführen, ausgenommen Tawāf und
S‘ai. Steht die Frau schon in ‘Arafāt dann fällt Ankunftstawāf aus.
Ist sie Mufrid, dann wartet sie, bis sie rein wird, dann verrichtet
Tawāf-Ifada, Abschiedstawāf und S’ai für Hadsch.
Ist sie aber Mutamatt‘i oder Qārin und ist nicht rein vor dem Wuqūf in
in ‘Arafāt, dann verrichtet sie die Riten wie ein Mufrid. Ist sie rein
vor dem Wuqūf geworden, dann kann sie die Riten wie üblich als
Mutamatt‘i oder Qārin verrichten.
- Ist die Frau rein und steht in ‘Arafāt, soll sie dann Tawāf-Ifada
verrichten, bevor sie menstruierend wird und diesen Tawaf verlegen
muss.
- Hat sie Tawāf-Ifada verrichtet, und wurde anschließend
menstruierend, fällt dann Abschiedstawāf aus, wenn sie Makka unrein
verlässt.
Besonderheiten für die Schwestern:
- Im Ihrām darf die Frau gewöhnliche islamische Kleidung tragen.
Diese sollen aber nicht mit Safran, Färberdistel oder “wars”
(Jemenitische Färberpflanze) gefärbt werden.
- Sie darf Pantoffeln tragen. Bei den Hanafiten darf sie auch
Handschuhe tragen.
- Der Kopf ist zu bedecken, nicht aber Gesicht und Hände.
- Talbiya soll mit leiser Stimme gesprochen werden.
- Im Tawāf kein Schnellgehen.
- Kein Idtib‘a und kein Laufschritt zwischen den grünen Säulen.
- Haare nicht rasieren sondern ein wenig kürzen.
- Sind viele Männer am Schwarzen Stein, genügt es darauf zu zeigen.
- Bei Menstruation ist der Abschiedstawāf nicht erforderlich (keine
Buße).
- Bei Menstruation oder Blutungen nach Geburt ist die Verschiebung
oder das Lassen des Besuchstawāf an Tagen des Schlachtens auch ohne
Buße.
- Tawāf am Rande der Laufbahn Verrichten.
- Und nicht nahe am Berg der Barmherzigkeit stehen, damit sie sich
nicht durch die Menge drängelt.
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