3. Tag (Aufbruch nach Mina / Tag des
Schlachtens)
Nach dem Verrichten des Morgengebets und vor Sonnenaufgang bricht der
Pilger nach Mina auf und bemüht sich unterwegs viel Talbiya zu sprechen
und folgendes zu sagen: [O Allāh, ich bin zu Dir gekommen, und fürchte
mich vor Deiner Strafe. Ich wende mich Dir zu und empfinde Furcht vor
Dir. Ich flehe Dich an, mine Riten beim Hadsch anzunehmen. Mach, dass
Deine Güte mich bereichert! Nimm meine Bitte und meine Anbetung durch
Deine Barmherzigkeit an!
O Allāh, gib unserem Herrn Muhammad Segen und Friede!)
Wadi al-Muhassir soll der Pilger durcheilen, danach normal gehen. In
Mina angekommen sagt er: [ Lob sei Allāh, dass ich in Mina verschont
und gesund angekommen bin. O Allāh, ich bin Dein Diener und Du hältst
Deine Hand über mich. Ich flehe Dich an, gib mir das beste, von dem Du
Deinen guten Dienern verschenkt hast! O Allāh, ich suche bei Dir
Zuflucht vor Vorenthaltung und Prüfungen in meinem Glauben. Du bist der
Allerbarmer].
In Mina vollzieht der Pilger mehrere Verrichtungen:
- Das Steinigen der Dschamrat al-’Aqaba (die große Säule).
- Das Schlachten eines Opfertiers (nur für den Mutamatt‘i und den
Qārin).
- Haare rasieren oder kurz schneiden lassen.
- Tawāf al-Ifāda (obligatorische Umschreitung der K‘aba).
- Sa‘i des Hadsch (es sei denn, der Pilger hat diesen Sa‘i schon vorher
verrichtet).
1. Das Steinigen der Dschamrat al-’Aqaba
Der
Pilger wirft sieben Steinchen nacheinander auf die Säule und sagt bei
jedem Wurf: [Im Namen Allāhs, Allāh ist der Größte. Das Steinigen ist
gegen den Willen des Satans und seiner Gefolgschaft und ist Allāh, dem
Allerbarmer, zuliebe).
Noch vor dem ersten Wurf hört der Pilger mit der Talbiya auf.
Die Zeit für das Steinigen ist der Sunna nach, vom Sonnenaufgang bis
zur Zawal-Zeit. Man kann auch nach Sonnenuntergang bis zum nächsten
Frühlicht steinigen; aber es ist makrūh (verwerflich) ohne
Entschuldigungsgrund.
Die Steinchen sollen die Säule treffen oder in den umgebenden Kreis
fallen. Der Pilger stellt sich möglichst so auf, dass Mina rechts und
Makka links von ihm liegt. Steht der Pilger auf der Brücke, dann ist
das Werfen von jeder Richtung erlaubt.
2. Opfertier schlachten:
Für den Mutamatt‘i und den Qārin ist es Pflicht, ein Opfertier zu
schlachten. Heute gibt es in Makka Institutionen, die den Pilger
vertreten, für ihn das Opfertier (Schaf) kaufen, schlachten und das
Fleisch an die Armen überall in der ganzen Welt verteilen. Ist der
Pilger nicht in der Lage, ein Opfertier zu schlachten, dann fastet er
drei Tage während des Hadsch und sieben, wenn er zurückgekehrt ist.
3. Haare rasieren od. kürzen
Der Pilger soll das Kopfhaar rasieren oder etwa 2 cm kürzen lassen.
Das Rasieren ist bevorzugt. Ibn ‘Omar, AllāhsWohlgefallen auf ihm,
berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm,
sagte: ”Allāh erbarmt sich derer, die die Köpfe
(während des Hadsch) rasieren” Das sagten (die Gefährten): O Gesandter
Allāhs, und auch derer die die Haare kürzen. Er wiederholte die obigen
Worte noch zweimal und die Gefährten er-widerten ihm auch noch zweimal.
Dann sagte er:” Und auch derer, die die Haare kürzen”. Frauen
schneiden wenigstens eine Strähne ab.
Lieber Bruder im Islam : Wenn Sie
den Kopf rasieren lassen, werden Sie, für jedes Haar, von Allāh
entschädigt :
- für jedes Haar gewährt Ihnen Allāh Gutes
- Ihnen wird von Allāh eine schlechte Tat zugedeckt
- Und Sie werden mit einem Vorrang bei Allāh begünstigt |
Es ist wünschenswert beim Rasieren folgendes zu sagen:
[Lob sei Allāh, dass Er uns recht geleitet hat,
Lob sei Allāh, der uns mit seinen Gaben beschenkt hat,
O Allāh, ich flehe Dich mit aufgerichtetem Gesicht an, nimm meinen
Hadsch an und vergib mir meine Sünden !
O Allāh, vergib mir und denen, die den Kopf resierten und auch denen,
die die Haare kürzten ! Du bist unermeßlich gnädig. Amen !)
Nach dem Rasieren oder dem Kürzen der Haare sagt man :
[Lob sei Allāh, dass Er mir ermöglichte meine Riten beim Hadsch
durchzuführen].
Danach kann die Ihrām-Kleidung abgelegt werden. Mit Ausnahme der
sexuellen
Beziehungen sind auch alle Verbote aufgehoben (teilweise Aufhebung des
Ihrām). Solche Beziehungen sind erst nach Tawāf al-Ifāda erlaubt.
>>
Tawāf al-Ifāda